Das Bildungs- und Teilhabepaket
(im folgenden Text kurz „BuT“ genannt)
Kinder und Jugendliche sollen ohne Einschränkungen an Aktivitäten mitmachen und teilnehmen können, zum Beispiel in Kindertageseinrichtungen, in der Schule und in der Freizeit. Auch wenn ihre Eltern nur wenig Geld zur Verfügung haben. Daher können Familien das BuT beantragen.
Folgende Leistungen bietet das BuT:
Lernmaterialien können bezuschusst werden.
Notwendige Beförderungskosten (ab Sekundarstufe II) werden übernommen.
Wenn das Lernziel oder der Schulabschluss gefährdet sind, wird eine Lernförderung (Nachhilfe) ermöglicht.
Die Teilnahme an Ausflügen, Klassenfahrten und am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule oder Kita werden übernommen.
Die Mitgliedschaft in Vereinen wird übernommen.
Die Kosten für Musikunterricht werden übernommen.
Wer kann das BuT beantragen? Und wie kann man es beantragen?
Familien im Leistungsbezug SGB II (Arbeitslosengeld II), SGB XII (Sozialhilfe) oder AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) reichen die Unterlagen beim zuständigen Fallmanagement oder Sachbearbeiter*in ein.
Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen oder ein geringes Einkommen haben, können mit nur einem Antragsformular die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes beantragen. Für jedes Kind ist ein eigener Antrag auszufüllen.
Auf der Website des KreisJobCenters finden Sie die Antragsformulare und viele weitere Informationen zum BuT.
Und auch auf der Website „Familienportal“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (kurz: BMAS) können Sie sich über das BuT informieren. Sie finden dort außerdem weitere hilfreiche Informationen rund um die Themen Familien und Kinder, zum Beispiel: